Gesetze / Erste Verordnung zur vorübergehenden Abweichung von der Binnenschifffahrt-Sportbootvermietungsverordnung
SportbootVermV-Bin2000AbwV 1§ 1 Abweichende Regelung zur Binnenschifffahrt-Sportbootvermietungsverordnung
Die Binnenschifffahrt-Sportbootvermietungsverordnung ist mit der sich aus der in dem Anhang aufgeführten vorübergehenden Regelung ergebenden Maßgabe anzuwenden.